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Gefahrgut / ADR
Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt dem Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – dem so genannten ADR-Übereinkommen.
Die Art gefährlicher Güter erfordert die Einhaltung genau definierter Bedingungen hinsichtlich der Art ihrer Verpackung, Kennzeichnung, Be- und Entladung und des Transports.
Für den Start von Lieferungen gefährlicher Güter müssen LKWs lizenziert und entsprechend ausgerüstet sein.
Fahrer müssen außerdem über eine ADR-Lizenz verfügen.
Wir können Ihnen Transportlösungen anbieten, die alle zwingenden Anforderungen erfüllen!